Wer Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, muss sich auch mit den hierfür erforderlichen Verträgen beschäftigen. Hierzu gehört zunächst der Vertrag zum Erwerb der Anlage. Je nach Investitions-Modell kommen ein Dachmietvertrag, Stromlieferverträge oder Wartungsverträge hinzu. Aber keine Sorge: Sie können sich den technischen Details und wirtschaftlichen Grundlagen des Anlagenbetriebs widmen. Um die rechtlichen Details kümmert sich die Kanzlei für Solarenergierecht und EEG.
Verträge für Solaranlagen
Kanzlei für Solarenergie-Recht prüft Pachverträge für Freiflächen-PV
Sieben Fehler beim PV-Kauf
Dachnutzungsverträge für Photovoltaikanlagen sind in aller Regel für Vertragslaufzeiten von bis zu 30 Jahren ausgelegt. Nicht immer sind sich Hauseigentümer und Projektierer bewusst, welche Szenarien sich in derartig langen Zeiträumen abspielen können. Zum Beispiel sind Dachreparaturen oft nur unzureichend vertraglich geregelt. Anhand eines Urteils des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 24. März 2026 (3 U 40/19) erläutert Rechtsanwalt Dr. Binder, wo die Risiken liegen.
Wenn die Ertragsprognose daneben liegt
Nutzungsverträge für Dächer & Flächen
Photovoltaik in der WEG
Das Amtsgericht Mülheim hatte mit Urteil vom 25.10.2023 (Aktenzeichen 13 C 1169/22) die Frage zu entscheiden, ob die Instandhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft für den Bau einer PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus verwendet werden darf. Zwei Eigentümer hatten dies befürwort. Einer hatte abgelehnt und gegen den entsprechenden Beschluss der WEG geklagt. Das Gericht stellte fest, dass ein Rückgriff auf die Instandhaltungsrücklage nur zum Zwecke einer "modernisierenden Instandsetzung" erfolgen darf. Hierzu gehöre eine neue PV-Anlage nicht. Zwar könne die Instandhaltungsrücklage auch durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer für andere Zwecke verwendet werden. Hierbei müsse jedoch sicher gestellt werden, dass nach der Entnahme nicht nur eine eiserne Reserve verbleibe oder dass diese zumindest zeitnah wiederaufgefüllt werde. Im vorliegenden Fall verblieben jedoch lediglich 10.000,00 € in der Rücklage, so dass das Gericht feststellte, dass der Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft dem Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung widerspreche und ungültig sei.