Wer Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, muss sich auch mit den hierfür erforderlichen Verträgen beschäftigen. Hierzu gehört zunächst der Vertrag zum Erwerb der Anlage. Je nach Investitions-Modell kommen ein Dachmietvertrag, Stromlieferverträge oder Wartungsverträge hinzu. Aber keine Sorge: Sie können sich den technischen Details und wirtschaftlichen Grundlagen des Anlagenbetriebs widmen. Um die rechtlichen Details kümmert sich die Kanzlei für Solarenergierecht und EEG.