Freiflächen-PV

Kanzlei für Solarenergie-Recht prüft Pachverträge für Freiflächen-PV

Sind Sie Grundstückseigentümer? Wurde Ihnen ein Angebot unterbreitet, Ihre Flächen langfristig für PV-Freiflächenanlagen zu pachten? Sie sind aber unsicher, ob die Konditionen angemessen sind oder ob versteckte Fallen lauern?

Die Kanzlei für Solarenergierecht hat eine langjährige Expertise bei der Beurteilung von PV-Pachtverträgen. Wir können auch für Sie Vertragsangebote zur Pacht von Freiflächen prüfen. Unsere Leistungen umfassen folgende Fragen:

- Sind die Bedingungen wirtschaftlich angemessen?

- Sind im Vertrag besondere ungünstigste Klauseln oder Haftungsfallen versteckt?

- Wie können Sie Ihre langfristigen Interessen im Vertrag absichern?

- Wie können Sie bei Verhandlungen das optimale Ergebnis erzielen?

Bitte kontaktieren Sie die Kanzlei für Solarenergie-Recht für ein konkretes Angebot.

Die Tücken von Photovoltaik-Nutzungsverträgen

Sie heißen Mietverträge, Gestattungsverträge, Pachtverträge oder Nutzungsverträge, aber immer geht es darum, Flächen zum Betrieb von PV-Anlagen zu sichern. Dass die Verträge oftmals mehr als dreißig Seiten lang sind, erleichtert nicht unbedingt die Lesbarkeit. Grundeigentümer sind gut beraten, wenn sie sich mit den Tücken dieser Verträge auseinandersetzen. Einen ersten Überblick bietet der Beitrag in der Ausgabe 04/2021 der Zeitschrift Photovoltaik.Neuer Text

Mehr dazu

Bebauungspläne sind aufwendig und zeitraubend. Für PV-Investoren stellen sie ein Hindernis dar, um PV-Kapazitäten schnell zu realisieren. Der Gesetzgeber hat reagiert und im Jahre 2023 neue Optionen geschaffen, PV-Freiflächenanlagen ohne Bebauungsplan zu realisieren. In einem Artikel für die Zeitschrift Photovoltaik in der Ausgabe 3/2024 erläutert Rechtsanwalt Dr. Binder die Einzelheiten.

Mehr dazu

Vertragslaufzeiten bei Freiflächen-Pacht

Pachtverträge für Freiflächen, auf denen Solarparks errichtet werden sollen, enthalten weitreichende Ausschlüsse des Kündigungsrechts. Problematisch kann dies werden, wenn der Verpächter des Grundstücks in dieser Zeit auch keine Pacht erhält. Dies sehen Freiflächen-Pachtverträge mitunter bis zum Baubeginn der Photovoltaikanlage vor. In der Praxis geht es dabei um Zeiträume von bis zu fünf Jahren. Gerichte sehen solche Vertragskonstruktionen kritisch. Einen Überblick verschafft Rechtsanwalt Dr. Binder in der Ausgabe 7/2021 der Zeitschrift Photovoltaik.
Mehr dazu
Share by: