EEG-Recht

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Anlage zur Gewinnung erneuerbarer Energien an das Netz angeschlossen wird und welche Vergütung der Netzbetreiber für den Strom  bezahlt. Wer in Photovoltaikanlagen investieren will, muss seine Rechte kennen. Denn nicht immer machen es die Energieversorger den Anlagenbetreibern einfach. Im Folgenden erhalten Sie aktuelle Informationen über Rechte und Pflichten des Betreibers einer Solaranlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Hier finden Sie das Erneuerbare-Energien-Gesetz in seiner aktuellen Fassung.

Keine Meldung bei der Bundensetzagentur und trotzdem Einspeisevergütung

Haben PV-Anlagenbetreiber versäumt, ihre Anlage bei der Bundesnetzagentur zu melden, hatten sie in der Vergangenheit oft die Einspeisevergütung für mehrere Jahre zurückzuzahlen. Die Rechtslage hat sich jedoch geändert - zu Gunsten der Anlagenbetrieber.
Wenn Sie aktuell von Rückzahlungsforderungen betroffen sind oder in der Vergangenheit Rückzahlungen leisteten, lohnt sich eine Prüfung der Rechtslage.
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Bei der Anbindung einer Anlage zur Erzeugung regenerativer Energien an das Stromnetz fallen immer noch viele Fragen an: Wo ist der richtige Netzverknüpfungspunkt? Kann der Netzbetreiber Kosten für Maßnahmen anlässlich des Netzanschlusses verlangen, zum Beispiel wenn er bei einem Termin vor Ort anwesend ist? Ist eine Inbetriebsetzungspauschale rechtmäßig? Mit diesen und anderes praxisrelevanten Fragen beschäftigt sich die Clearingstelle EEG/KWKG in ihrer Empfehlung
2022/22-VIII vom 9. November 2023. Rechtsanwalt Binder hat die wichtigsten Ergebnisse des 49 Seiten starken Werks zusammengefasst.
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BGH urteilt zu Reserierung von Einspeisekapazitäten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich bei einem Urteil vom 21. März 2023 (Az.: XIII ZR 2/20) mit einem Streit zweier Anlagenbetreiber über die Reservierung eines Netzverknüpfungspunkts auseinanderzusetzen. Hintergrund war, dass zwei Investoren in unmittelbarer Nähe größere Freiflächenanlagen geplant hatten. Der nächstliegende Netzverknüpfungspunkt konnte jedoch nur den Strom aus einer der Anlagen aufnehmen.
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Windhundprinzip bei Photovoltaikanlagen

Die Clearingstelle EEG/KWKG hat sich mehrfach mit dem Windhundprinzip beschäftigt, zuletzt mit seinem Votum 2019/40 vom 15.08.2019. Aber was verbirgt sich dahinter?
"Wer zuerst kommt, mahlt zuerst." ist kurz gesagt der Inhalt der aus dem EEG abgeleiteten Regel. Aber welche Konsequenzen hat das Windhundprinzip bei der Planung von PV-Anlagen? Und wie kann der zukünftige Anlagenbetreiber seine Solarstromvergütung mit Hilfe dieser Regel verbessern.
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