EEG-Recht

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Anlage zur Gewinnung erneuerbarer Energien an das Netz angeschlossen wird und welche Vergütung der Netzbetreiber für den Strom  bezahlt. Wer in Photovoltaikanlagen investieren will, muss seine Rechte kennen. Denn nicht immer machen es die Energieversorger den Anlagenbetreibern einfach. Im Folgenden erhalten Sie aktuelle Informationen über Rechte und Pflichten des Betreibers einer Solaranlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Keine Meldung bei der Bundensetzagentur und trotzdem Einspeisevergütung

Haben PV-Anlagenbetreiber versäumt, ihre Anlage bei der Bundesnetzagentur zu melden, hatten sie in der Vergangenheit oft die Einspeisevergütung für mehrere Jahre zurückzuzahlen. Die Rechtslage hat sich jedoch geändert - zu Gunsten der Anlagenbetrieber.
Wenn Sie aktuell von Rückzahlungsforderungen betroffen sind oder in der Vergangenheit Rückzahlungen leisteten, lohnt sich eine Prüfung der Rechtslage.
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Wer muss wann bezahlen?

Bei der Anbindung einer Anlage zur Erzeugung regenerativer Energien an das Stromnetz fallen immer noch viele Fragen an: Wo ist der richtige Netzverknüpfungspunkt? Kann der Netzbetreiber Kosten für Maßnahmen anlässlich des Netzanschlusses verlangen, zum Beispiel wenn er bei einem Termin vor Ort anwesend ist? Ist eine Inbetriebsetzungspauschale rechtmäßig? Mit diesen und anderes praxisrelevanten Fragen beschäftigt sich die Clearingstelle EEG/KWKG in ihrer Empfehlung
2022/22-VIII vom 9. November 2023. Rechtsanwalt Binder hat die wichtigsten Ergebnisse des 49 Seiten starken Werks zusammengefasst.
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BGH urteilt zu Reservierung von Einspeisekapazitäten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich bei einem Urteil vom 21. März 2023 (Az.: XIII ZR 2/20) mit einem Streit zweier Anlagenbetreiber über die Reservierung eines Netzverknüpfungspunkts auseinanderzusetzen. Hintergrund war, dass zwei Investoren in unmittelbarer Nähe größere Freiflächenanlagen geplant hatten. Der nächstliegende Netzverknüpfungspunkt konnte jedoch nur den Strom aus einer der Anlagen aufnehmen.
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Einstweiliger Rechtsschutz für Photovoltaik-Investoren

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem Urteil vom 16. Juli 2024 (Aktenzeichen 11 U 12/24) über den einstweiligen Rechtsschutz eines Photovoltaik-Anlagenbetreibers nach § 83 EEG entschieden, der seine Photovoltaikanlage nicht an dem gewünschten Netzverknüpfungspunkt an das Stromnetz anschließen durfte. Das Problem: Der Anlagenbetreiber hat zu viel Zeit verstreichen lassen, bevor er gerichtliche Hilfe in Anspruch nahm.
Rechtsanwalt Binder informiert über die Fallstricke des einstweiligen Rechtsschutzes.
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