Kanzlei für Solarenergie-Recht und EEG

Die Kanzlei für Solarenergierecht und EEG bietet fundierte Rechtsberatung und -vertretung im Bereich Photovoltaik und EEG. Rechtsanwalt Dr. Thomas Binder berät seit mehr als zehn Jahren regenerative Stromerzeuger und Unternehmen der Solarbranche. Er kennt die technischen und betriebswirtschaftlichen Hintergründe einer Solarinvestition ebenso wie die Geschäftspraxis zwischen Netzbetreibern, Anlagenbetreibern und Photovoltaik-Fachfirmen.

Kanzlei für Solarenergie-Recht prüft Pachverträge für Freiflächen-PV

Sind Sie Grundstückseigentümer? Wurde Ihnen ein Angebot unterbreitet, Ihre Flächen langfristig für PV-Freiflächenanlagen zu pachten? Sie sind aber unsicher, ob die Konditionen angemessen sind oder ob versteckte Fallen lauern?

Die Kanzlei für Solarenergierecht hat eine langjährige Expertise bei der Beurteilung von PV-Pachtverträgen. Wir können auch für Sie Vertragsangebote zur Pacht von Freiflächen prüfen. Unsere Leistungen umfassen folgende Fragen:

- Sind die Bedingungen wirtschaftlich angemessen?

- Sind im Vertrag besondere ungünstigste Klauseln oder Haftungsfallen versteckt?

- Wie können Sie Ihre langfristigen Interessen im Vertrag absichern?

- Wie können Sie bei Verhandlungen das optimale Ergebnis erzielen?

Bitte kontaktieren Sie die Kanzlei für Solarenergie-Recht für ein konkretes Angebot.

Werden Solarmodule verschattet, hat der PV-Anlagenbetreiber in der Regel ein Problem. Liegt die Verschattung bereits beim Bau der Photovoltaikanlage fest, kann er den Minderertrag einkalkulieren. Unangenehmer wird es, wenn eine Verschattung z.B. durch Bäume in die PV-Anlage hineinwächst. Was kann der Anlagenbetreiber dann tun? Kann er die Fällung oder Kürzung der Bepflanzungen verlangen? Rechtsanwalt Dr. Binder erläutert die Problematik anhand eines Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 27.12.2023 (Aktenzeichen 9 K 7173/22).

Vertragsgestaltung für Solarteure

Keiner will, dass es nach der Errichtung einer Photovoltaikanlage zum Streit kommt. Aber wie können Streitigkeiten am Besten vermieden werden? Neben guter Beratung und einer Topleistung spielen auch die Verträge mit dem Kunden eine große Rolle. Sind streitanfällig Punkte dort geregelt, so kann von vorneherein eine unangenehme Auseinandersetzung vermieden werden. Und im schlimmsten Fall hilft ein guter Vertrag auch bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Rechtsanwalt Dr. Binder hat Tipps für Solarteure parat.

Rechtsanwalt Binder berät deutschlandweit zu allen Rechtsfragen der Photovoltaik und des EEG

  •     Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
  •     Neuregelungen im EEG 2017
  •      Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber
  •     Meldepflichten für Anlagenbetreiber
  •     Sanktionen für Anlagenbetreiber nach dem EEG
  •     Rückforderung von Einspeisevergütung durch Netzbetreiber
  •     Netzanschlusskosten, Pflicht des Netzbetreibers zum Netzausbau
  •     Zusammenfassung von Photovoltaikanlagen
  •     Gebäude-Photovoltaikanlagen
  •     Mieterstrom-Zuschlag nach dem EEG
  •     Werkvertrag/Kaufvertrag zwischen Anlagenbetreiber und Solarbetrieb
  •     Allgemeine Geschäftsbedingungen für Solarbetrieb
  •     Pachtvertrag/Gestattungsvertrag für Photovoltaikanlagen
  •     Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für Anlagenbetreiber
  •     Mangelrechte bei Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen
  •     Falsche Beratung von Anlagenbetreibern
  •     Widerruf von Photovoltaik-Kaufverträgen
  •     Schadensersatz für Anlagenbetreiber
  •     Garantien für Solaranlagen
  •     Falsche Ertragsprognose/Wirtschaftslichkeitsberechnung
  •     Gesellschaftsvertrag für Anlagenbetreiber
  •     Miete von Photovoltaikanlagen
  •     Vertretung in Gerichtsprozessen

Wenn Sie mehr Informationen oder ein konkretes Angebot wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Kanzlei auf.

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