Solar-Vertragsrecht

Verträge für Solaranlagen

Wer Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, muss sich auch mit den hierfür erforderlichen Verträgen beschäftigen. Hierzu gehört zunächst der Vertrag zum Erwerb der Anlage. Je nach Investitions-Modell kommen ein Dachmietvertrag, Stromlieferverträge oder Wartungsverträge hinzu. Aber keine Sorge: Sie können sich den technischen Details und wirtschaftlichen Grundlagen des Anlagenbetriebs widmen. Um die rechtlichen Details kümmert sich die Kanzlei für Solarenergierecht und EEG.

Kanzlei für Solarenergie-Recht prüft Pachverträge für Freiflächen-PV

Sind Sie Grundstückseigentümer? Wurde Ihnen ein Angebot unterbreitet, Ihre Flächen langfristig für PV-Freiflächenanlagen zu pachten? Sie sind aber unsicher, ob die Konditionen angemessen sind oder ob versteckte Fallen lauern?

Die Kanzlei für Solarenergierecht hat eine langjährige Expertise bei der Beurteilung von PV-Pachtverträgen. Wir können auch für Sie Vertragsangebote zur Pacht von Freiflächen prüfen. Unsere Leistungen umfassen folgende Fragen:

- Sind die Bedingungen wirtschaftlich angemessen?

- Sind im Vertrag besondere ungünstigste Klauseln oder Haftungsfallen versteckt?

- Wie können Sie Ihre langfristigen Interessen im Vertrag absichern?

- Wie können Sie bei Verhandlungen das optimale Ergebnis erzielen?

Bitte kontaktieren Sie die Kanzlei für Solarenergie-Recht für ein konkretes Angebot.

Sieben Fehler beim PV-Kauf

Wer in Photovoltaik investiert, der leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, sondern er kann sich in der Regel auch auf eine ansehnliche Redite freuen. Aber nur dann, wenn die PV-Anlage hält, was sie verspricht. Gibt es Probleme bei der Realisierung oder dem Betrieb der Anlage, kann sich das Projekt schnell als Bumerang erweisen. Aber Investoren können sich schützen. Wie sie die häufigsten Fehler beim Erwerb von PV-Anlagen vermeiden, darüber klärt Rechtsanwalt Dr. Thomas Binder in seinem ausführlichen Beitrag auf.
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Mikrorisse bei Solarmodulen

Rechtsanwalt Thomas Binder geht in seinem Aufsatz für die Zeitschrift Photovoltaik (Ausgabe 7/2023) der Frage nach, welche Ansprüche der Anlagenbetreiber geltend machen kann, wenn Mikrorisse in den Solarmodulen vorhanden sind. Zum einen stellt sich hier die Frage, ob bereits ein rechtlich relevanter Fehler vorliegt, wenn die Risse erst zukünftig Auswirkungen haben können. Zum anderen geht es darum, ob von einigen getesteten Modulen auf eine ganze Lieferung geschlossen werden kann.
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Nutzungsverträge für Dächer & Flächen

Flächen für PV-Anlagen sind begehrt wie nie. Ganz egal ob Dach- oder Freiflächen, Projektentwickler sind auf der Suche nach Orten, wo sie möglichst leistungsfähige PV-Anlagen anbringen können. Mancher Landwirt oder Gebäudeeigentümer erhält dann mitunter Angebote für Nutzungsverträge, die sich über dreißig oder mehr Seiten erstrecken. Die Risiken erschließen sich dabei nicht auf den ersten Blick. Manchmal steckt der Teufel im Detail. Einen Überblick über wichtige Regelungen in solchen Verträgen bietet ein Beitrag aus der Ausgabe 04/2021 der Zeitschrift Photovoltaik.

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Wenn die Ertragsprognose daneben liegt

Der erste Blick auf die Einspeiseabrechnung kann ernüchternd sein. Manch PV-Betreiber hat sich mehr erwartet. Und manchmal wurde ihm auch mehr in Aussicht gestellt - in der Ertragsprognose oder Wirtschaftlichkeitsberechnung, die ihn zum Erwerb der PV-Anlage motiviert hat. Was kann er tun, wenn sich die Ertragsprognose als fehlerhaft erweist? Die Rechtslage ist nicht einfach, aber der Anlagenbetreiber ist nicht schutzlos.
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Photovoltaik in der Wohnungseigentümergemeinschaft

Das Amtsgericht Mülheim hatte mit Urteil vom 25.10.2023 (Aktenzeichen 13 C 1169/22) die Frage zu entscheiden, ob die Instandhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft für den Bau einer PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus verwendet werden darf. Zwei Eigentümer hatten dies befürwort. Einer hatte abgelehnt und gegen den entsprechenden Beschluss der WEG geklagt. Das Gericht stellte fest, dass ein Rückgriff auf die Instandhaltungsrücklage nur zum Zwecke einer "modernisierenden Instandsetzung" erfolgen darf. Hierzu gehöre eine neue PV-Anlage nicht. Zwar könne die Instandhaltungsrücklage auch durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer für andere Zwecke verwendet werden. Hierbei müsse jedoch sicher gestellt werden, dass nach der Entnahme nicht nur eine eiserne Reserve verbleibe oder dass diese zumindest zeitnah wiederaufgefüllt werde. Im vorliegenden Fall verblieben jedoch lediglich 10.000,00 € in der Rücklage, so dass das Gericht feststellte, dass der Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft dem Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung widerspreche und ungültig sei.


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